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Leitbild Tierheilpraktiker

Berufsbild Tierheilpraktikerin/Tierheilpraktiker

KURZBESCHREIBUNG

A TÄTIGKEITSGEBIET
Der Tierheilpraktiker / Die Tierheilpraktikerin ist eine dem Tiergesundheitssystem angehörige Person, die
Krankheiten bei Tieren mit den Mitteln ihres Fachgebiets diagnostiziert, behandelt, lindert und heilt.
Der/Die Tierheilpraktiker/in behandelt Tiere eigenverantwortlich, begleitet und unterstützt diese innerhalb
einer Behandlung und berät Tierbesitzer bei akuten und chronischen Gesundheitsstörungen, in der Prävention,
Verhaltenskunde und Diätetik. Der/Die Tierheilpraktiker/in erstellt selbstständig Behandlungskonzepte,
basierend auf Grundlage der komplementären und alternativen Medizin. Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet
in eigener Praxis, Gemeinschaftspraxen, Kliniken, Gesundheits- und Reha-Zentren.

B BERUFSZIEL
Ziel jeder Behandlung ist die Aktivierung und die Stärkung der Selbstregulation des Organismus sowie die
Lenkung von Genesungsprozessen hin zu einem natürlichen Heilungsverlauf und zur Stärkung der Gesundheitsressourcen
der tierischen Patienten.
Die alternativ-medizinische Behandlung erfolgt im Rahmen einer oder mehrerer alternativ-medizinischer
Therapieverfahren.

C KOMPETENZEN
Der/Die Tierheilpraktiker/in ist befähigt:
• den gesundheitlichen Zustand des Tieres mittels seines Fachwissens eigenständig auf Basis eines ganzheitlichen,
alternativ-medizinischen Grundkonzeptes zu erfassen.
• eine veterinärmedizinische Einschätzung vorzunehmen und sicherzustellen, dass die ihm zur Verfügung
stehenden alternativ-medizinischen Therapien therapeutisch sinnvoll einzusetzen sind oder ob eine schulmedizinische
Diagnostik / Therapie vorzuziehen ist oder ergänzend erfolgen muss. Diese Einschätzung
wird nicht nur aus therapeutischer Sicht, sondern auch unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze aus
dem Bereich Arzneimittel, Tierseuchen und Tierschutz vorgenommen.
• den Prozess der Behandlung und der Rekonvaleszenz in seiner vollen Komplexität zu erfassen, zu planen
und zu steuern.
• den/die Tierhalter/in fachlich kompetent zu beraten.
• durch prophylaktische Maßnahmen die Gesundheit des Tieres nachhaltig zu verbessern.
• Netzwerke zu bilden und im Team zu agieren.
• seine Praxis betriebswirtschaftlich und qualitätsrelevant zu führen.
• sich professionell und gemäß der Berufsordnung, und geltenden ethischen Grundsätzen, zu verhalten.
D STELLUNG IN DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG DER TIERE
Der/Die Tierheilpraktiker/in bietet dem/der Tierhalter/in komplementäre und alternative Behandlungen und Präventionskonzepte am Tier.
Der/Die Tierheilpraktiker/in leistet durch die Anwendung von naturheilkundlichen ¬¬Therapien für eine Vielzahl von Tierhalterinnen und
Tierhaltern wertvolle und gewünschte Dienste. Diese Dienste werden in zunehmendem Maß genutzt und tragen zur nachhaltigen Verbesserung
der Gesundheit und der Haltung von Tieren bei. Das eigenständige Behandlungsspektrum des/der
Tierheilpraktiker/in liefert im Bedarfsfall eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeit anderer Berufsgruppen der
Tiergesundheit.

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1. ARBEITSGEBIET
1.1 Berufsbezeichnung
Tierheilpraktiker
Tierheilpraktikerin
1.2 Berufliches Tätigkeitsfeld
Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet in seinem/ihrem Arbeitsbereich eigenständig und eigenverantwortlich
• in eigener Praxis (mobil und/oder stationär),
• in Gemeinschaftspraxen,
• in Tierkliniken, Gesundheits- und Reha-Zentren,
• in Unternehmen, die der Pflege, Ernährung, Haltung und Zucht von Tieren dienen.
1.3 Kunden und Zielgruppen
Die deutsche Bevölkerung nutzt das Angebot alternativmedizinscher Therapien vielfältig für sich selbst und
wünscht diese Form der Behandlung auch für ihre Tiere. Die Dienstleistungen des/der Tierheilpraktikers/in
nehmen Tierbesitzer jeden Alters und jeder sozialen Schicht in Anspruch.
Die Patientenbesitzer/innen, die den/die Tierheilpraktiker/in konsultieren, können über den Umfang der
Inanspruchnahme folgendermaßen unterschieden werden:
• Patientenbesitzer/innen, welche eine komplementäre und alternativmedizinische Behandlung für ihr Tier
anstelle einer schulmedizinischen Betreuung und Therapie wünschen. Sie erwarten eine umfassende
alternativmedizinische Diagnostik und Behandlung, einschließlich einer medizinischen Einschätzung, die
sicherstellt, dass anhand des alternativmedizinischen Behandlungskonzeptes ohne Gesundheitsgefährdung
behandelt wird. Zudem vertrauen sie auf eine entsprechende Patientenführung, welche bei Nichtzuständigkeit
oder ernsten medizinischen Situationen unverzüglich die Weiterweisung an tierärztliche
Fachpersonen und/oder an andere Spezialisten des Tiergesundheitswesens gewährleistet.
• Patientenbesitzer/innen, welche eine komplementäre und alternativmedizinische Behandlung ergänzend
und parallel zu einer laufenden schulmedizinischen Betreuung und Therapie in Anspruch nehmen, oft
auch mit direkter Kommunikation aller beteiligten Therapeuten.

2. BERUFLICHES WISSEN
2.1 Berufsständische Grundsätze
Grundsätze der alternativen Behandlung
Die Behandlung des/der Tierheilpraktiker/in basiert auf dem grundlegenden Verständnis, dass die Gesundung
des Tieres in erster Linie durch Aktivierung der Selbstheilungskräfte und Regulation der Stoffwechselprozesse
des Organismus erfolgen kann.
Die Heilbehandlung von Tieren basiert auf einer individuellen und ganzheitlichen Betrachtung und bezieht
deren soziales Umfeld mit ein.
Die ganzheitliche Betrachtung
Der Organismus wird als ganzheitliches Wesen verstanden. Einzelne Symptome werden immer im Zusammenhang
mit dem Gesamtbild des Tieres, seinem Krankheitsbild, seinem seelischen Zustand und seinem Umfeld
betrachtet.
Die individuelle Behandlung
Jedes Tier ist in seiner Persönlichkeit, seinem Organismus und seiner Symptomatik einzigartig. Krankheitsverläufe
und Symptome sind individuell zu betrachten und zu behandeln.
Die soziale Interaktion
Die Tiere sind in unserer heutigen Zeit auch wichtiges Mitglied des familiären Systems geworden. Je nach Tierart
nehmen sie Einfluss auf das soziale Umfeld und werden selbst davon beeinflusst. Diese Wechselwirkungen
und zum Teil starken Einflüsse müssen Berücksichtigung in der Anamnese und Behandlung finden.

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2.2 Alternative Tiermedizin
Dem Grundverständnis der alternativen Tiermedizin liegt zugrunde, dass bei einer Erkrankung die Fähigkeit
des Organismus zur Selbstheilung und Selbstregulation gefördert und wieder hergestellt werden muss. Die
alternative Tiermedizin betrachtet den Organismus als Individuum. Jede Erkrankung ist ein Zusammenspiel
individueller Prozesse zwischen Organismus und Umwelt und kann nicht isoliert betrachtet werden.
Die alternative Tiermedizin hat die Zielsetzung, die Regulationsprozesse zu aktivieren und somit die Selbstheilungskräfte
des Organismus zu stärken und zu steuern. Dies bezieht sich nicht nur auf das Tier selbst,
sondern auch auf seine soziale Stellung, seine Haltung und seine Ernährung.
Die Behandlung nach alternativ-medizinischen Grundsätzen erfolgt nach einer klinischen Untersuchung und
Diagnostik gemäß den Richtlinien und Möglichkeiten der einzelnen Fachrichtungen. Nach differentialdiagnostischer
Befunderhebung erfolgt die Erstellung eines individuellen Therapieplans entsprechend der jeweiligen
Fachrichtung.
Durch die individuelle Behandlung werden die Fähigkeiten des Organismus zur Selbstregulation und Selbstheilung
gestärkt. Die Gesundheit des Tieres wird durch die Nutzung eigener Ressourcen nachhaltig gefördert.
Die Behandlung des Tieres in seiner Gesamtheit ist die Stärke der alternativen Tiermedizin.
Die alternativmedizinische Behandlung bezieht sich daher nicht nur auf Symptome, sondern auf den gesamten
Organismus, das soziale Umfeld und die Ernährung. Sie wirkt damit nachhaltig und präventiv.

2.3 Fachrichtungen
Der Beruf Tierheilpraktiker/Tierheilpraktikerin umfasst drei große unterschiedliche Fachrichtungen.
1. Homöopathie
2. Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN
z.B.
• Phytotherapie
• Physikalische Therapien
• Humoralverfahren
• und Andere
3. Traditionelle Chinesische Medizin TCM
• Akupunktur
• Chinesische Phytotherapie
• Diätetik
• TuiNa Massage
Jede dieser Fachrichtungen umfasst ein eigenes alternativmedizinisches Gesamtsystem.
Das Berufsbild vereint alle Fachrichtungen und unterscheidet nur die Kompetenzen der jeweiligen
Fachrichtung.

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HOMÖOPATHIE
Die Homöopathie hat ihren Ursprung im 18. Jahrhundert. Sie ist Bestandteil der traditionellen Heilkunde.
Ein zentraler homöopathischer Grundsatz ist das von Samuel Hahnemann formulierte Ähnlichkeitsprinzip
„Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“. Grundgedanke ist, dass eine Erkrankung mit dem Mittel
geheilt werden kann, welches am gesunden Organismus ähnliche Symptome hervorruft.
Die Wirkung homöopathischer Arzneien werden am gesunden Organismus in einer homöopathischen Arzneimittelprüfung
ermittelt und in der „Materia Medica“ zusammengefasst. Die verwendeten Ausgangssubstanzen
(pflanzlich, tierisch, mineralisch) werden in einem Potenzierungsverfahren gemäß dem homöopathischen
Arzneibuch hergestellt. Die Herstellung obliegt pharmazeutischen Unternehmen gemäß dem Arzneimittelgesetz.
Bei einer homöopathischen Behandlung wird nach einem ausführlichen Anamnesegespräch durch Repertorisierung
der individuellen Symptome des Patienten und dem Studium der Materia Medica das Mittel
bestimmt, welches der Gesamtheit der Symptome des Patienten am ähnlichsten ist. Die Art und Dauer der
Erkrankung sowie die Lebenskraft des Patienten bestimmen die gewählte Potenz.

TEN – TRADITIONELLE EUROPÄISCHE NATURHEILKUNDE
Die Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN) findet ihre erste schriftliche Erwähnung im
„Corpus Hippocraticum“, einer mehr als 2000 Jahre alten Sammlung medizinischer Texte.
Die zentralen Säulen sind hier die Phytotherapie und die Säftelehre, welche in ihrem Grundmodell der
Betrachtung konträrer Zustände und den Elementen Luft, Feuer, Wasser und Erde Ähnlichkeiten zur TCM
aufweist.
In der TEN werden vorrangig naturheilkundliche Verfahren eingesetzt, wie physikalische Therapien, Ernährungskorrekturen,
Humoralverfahren und verschiedene manuelle Therapien.
Neuzeitlich werden auch weitere Therapieverfahren wie z. B. biochemische Funktionsmittel nach Dr. Wilhelm
H. Schüßler, Bachblütentherapie nach Dr. Edward Bach und Regulationstherapie nach Alfred Pischinger hier
hinzugerechnet.
Ergänzend zu traditionellen Therapiemitteln werden auch moderne, Technologie gestützte Therapieverfahren
angewendet wie etwa biophysikalische Informationstherapie (Bioresonanz), Bioenergetik, Laser- oder Magnetfeldtherapie.
Ziel aller TEN-Interventionen ist es letztlich, den ganzen Organismus in seiner Adaptions- und Regulationsfähigkeit
wiederherzustellen.

TCVM – TRADITIONELLE CHINESISCHE VETERINÄRMEDIZIN
Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist eine über 3000 Jahre alte Heilkunde, deren veterinärmedizinischer
Bereich seit mehr als 2500 Jahren belegt ist. Sie unterteilt sich in die Bereiche:
• Akupunktur
• Chinesische Phytotherapie
• Diätetik
• TuiNa Massage
Die Chinesische Medizin gehört zu den regulativen Therapiemethoden, deren Ziel ist, den Organismus
gesund und den energetischen Fluss aufrecht zu erhalten. Hierzu sind Dysbalancen der Grundsubstanzen Qi,
Blut, Essenz und Körpersäften, die in den Meridianen und Netzgefäßen fließen, in ein Gleichgewicht zu bringen.
Essentielle Prinzipien sind die Lehre von Yin und Yang und den 5 Wandlungsphasen.
Die Auswahl der für den Patienten individuellen Therapie erfolgt nach einer für die TCM spezifischen
Diagnostik nach den entsprechenden Lehren.

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3. KOMPETENZEN
Die Tätigkeit der Tierheilpraktiker/innen fordert in ihrer gesamten Komplexität unterschiedliche Kompetenzen,
welche auch innerhalb der Ausbildung berücksichtigt und überprüft werden müssen.
1. Veterinärmedizinische und naturheilkundliche Grundlagen
2. Diagnostik
3. Erarbeitung eines Therapieplanes
4. Fortbildung
5. Professionalität
6. Qualitätsmanagement
7. Arbeitssicherheit
8. Netzwerkbildung
Punkt 1, 2 und 3 stellen hier die Fachkompetenzen dar. Sie bilden die fachliche Kompetenz der Tierheilpraktiker/
innen und damit die Basis für die therapeutische Tätigkeit.
Punkt 4 bis 8 sind Personale Kompetenzen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Tierheilpraktiker/innen
sind in der Lage, die Kompetenzen aller Bereiche in ihre berufliche Tätigkeit zu integrieren.
3.1 Fachkompetenzen
Der/Die Tierheilpraktiker/in ist mit seinem/ihrem umfassenden Aufgabengebiet Bestandteil des Tiergesundheitswesens.
Der/Die Tierheilpraktiker/in untersucht das Tier nach alternativ- und schulmedizinischen Gesichtspunkten.
Dies erfolgt entweder im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten oder durch Überweisung an eine
veterinärmedizinische Einrichtung.
Nach abgeschlossener Diagnose, bei der sichergestellt wird, dass mit der alternativmedizinischen Behandlung
wirksam gearbeitet werden kann, erfolgt die Ausarbeitung eines individuellen Therapieplanes gemäß alternativmedizinischer
Grundlagen. Hierbei steht die ganzheitliche Betrachtung des Patienten im Vordergrund. Der/
Die Tierheilpraktiker/in leitet durch die Wahl der alternativmedizinischen Therapie den Genesungsprozess ein
mit dem Ziel die Erkrankung zu heilen oder zu lindern und/oder weiteren Erkrankungen vorzubeugen.
Die Behandlung der Tiere erfolgt sowohl bei chronischen als auch bei akuten Prozessen. Es erfolgt eine Einschätzung
der Prognose und bei vorhandener Notwendigkeit die Überweisung an eine veterinärmedizinische
Einrichtung oder eine andere Fachperson zur gemeinsamen Behandlung.
Der/Die Tierheilpraktiker/in passt seine /ihre Therapie dem jeweiligen Zustand des Patienten an und reagiert
kompetent auf Veränderung im individuellen Krankheits- bzw. Genesungsverlauf.
Der/Die Tierheilpraktiker/in bezieht den Tierbesitzer in den Gesundungsprozess des Tieres mit ein. Er/Sie klärt
den Tierbesitzer über Ursachen, Möglichkeiten und präventive Maßnahmen auf und fördert das Verständnis
des Tierbesitzers für die individuellen Bedürfnisse des Tieres.
Nicht nur das Wissen um die Regelung des Berufes durch die bestehenden Gesetze bezüglich des Umgangs
mit Medikamenten, Tierseuchen und des Tierschutzes, sondern auch tiefgehende Kenntnisse der komplementären
und alternativen Medizin sichern eine gute Fachkompetenz. Durch seine/ihre medizinischen Kenntnisse
und Fertigkeiten gewährleistet der/die Tierheilpraktiker/in die Versorgung der Tiere mit alternativmedizinischen
Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau und sichert einen Gesundheitsschutz der betreuten Patienten.

3.2 Netzwerkbildung
Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet nach dem ganzheitlichen Prinzip zur optimalen Gesundheitsversorgung
der Patienten effektiv mit Tierärzt/innen, Kolleg/innen, Gesundheitsfachpersonen und anderen Berufsgruppen
zusammen. Er/Sie stellt die notwendigen Kontakte her und begleitet den Patienten und den Tierbesitzer auf
dessen Wunsch auch während und nach der Behandlung weiterer Fachpersonen.

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3.3 Fort- und Weiterbildung
Der/Die Tierheilpraktiker/in bildet sich fortlaufend weiter. Im Bereich seiner erlernten Tätigkeiten hält er sich
stets auf dem aktuellen Wissenstand und informiert sich über neue Erkenntnisse und Fortschritte auf seinem
Gebiet. Das eigene Wissen, Können und die Behandlungsergebnisse werden stets reflektiert und bewertet. Im
Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit ist der/die Tierheilpraktiker/in in der Lage, komplexe Fragestellungen selbstständig
zu bearbeiten und eigenständig Lösungen zu finden.
Der/Die Tierheilpraktiker/in gibt sein/ihr Wissen und seine Erfahrungen im Rahmen der Behandlung an den
Tierbesitzer weiter. Durch das verbesserte Verständnis des Tierbesitzers für die Bedürfnisse des Tieres und das
Verständnis für die Erkrankung wird der Genesungsprozess gefördert.
3.4 Professionalität
Der/Die Tierheilpraktiker/in versteht sich als Bestandteil des gesamten Berufsstandes und handelt auf therapeutischer,
menschlicher und ethischer Basis verantwortungsvoll. Er befolgt die berufsethischen Grundsätze
und handelt innerhalb des gesetzlichen Rahmens seiner Berufsgruppe. Der/Die Tierheilpraktiker/in ist sich der
eigenen Fachkompetenz und deren Grenzen bewusst und trägt mit seinem kompetenten Handeln zu einem
positiven Bild des gesamten Berufsstandes in der Öffentlichkeit bei.
3.5 Praxisführung/Qualitätsmanagement
Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet selbstständig in einer Praxis. Er/Sie ist in der Lage seine Praxis nach unternehmerischen
Grundsätzen zu führen und zu managen. Er/Sie arbeitet effektiv und ressourcenschonend zum
Wohle des Patienten und seines Besitzers und zur Sicherung seiner selbstständigen Tätigkeit. Er/Sie reflektiert
das eigene Handeln, sowohl in therapeutischer wie auch aus unternehmerischer Sicht und passt seine berufliche
Tätigkeit den Anforderungen und Bedürfnissen seines individuellen Patientenumfeldes an.
Er/Sie sorgt für einen reibungslosen Behandlungsablauf und dokumentiert seine diagnostischen und therapeutischen
Prozesse auch im Rahmen der gesetzlichen Dokumentationspflicht.
Der/Die Tierheilpraktiker/in reflektiert regelmäßig die eigene Tätigkeit sowie das Behandlungsumfeld. Er/Sie
trifft notwendige hygienische Maßnahmen zur eigenen und zur Sicherheit der Patienten und Patientenbesitzer.
Er/Sie trifft Maßnahmen zur stetigen Steigerung der Qualität.
3.6 Arbeitssicherheit
Der/Die Tierheilpraktiker/in ist in der Lage, im Rahmen seiner/ihrer diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit,
Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit und der des Tieres und des Besitzers zu treffen. Hierzu
gehört neben dem Schutz der eigenen Gesundheit auch ein umfangreiches Hygienemanagement.
Er/Sie unterliegt den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie relevanten Gesetzen zur Arbeitssicherheit.

4. STELLUNG INNERHALB DER GESELLSCHAFT
Die Tätigkeit des/der Tierheilpraktiker/in hat eine lange Tradition und ist fester Bestandteil innerhalb der
Gesellschaft zur Gesunderhaltung der Tiere. Sie wird von unterschiedlichen Bevölkerungsschichten genutzt
und ist ein sinnvoller und unverzichtbarer Teil des deutschen Tiergesundheitswesens.
Durch das therapeutische Angebot des/der Tierheilpraktiker/in können Tiere ergänzend oder alternativ zur
schulmedizinischen Versorgung behandelt und betreut werden. Das Dienstleistungsangebot des/der Tierheilpraktiker/
in fördert das Bewusstsein für die Bedürfnisse des Tieres und die Selbstverantwortung des Tierbesitzers.
Zusammen mit der erhöhten Kompetenz des Tierbesitzers durch diese Beratung haben entsprechende
Therapien nachhaltige und präventive Wirkungen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in gewährleistet die Versorgung der Tiere mit alternativmedizinischen Dienstleistungen.
Das alternativmedizinische Versorgungsangebot führt durch die verfassungsrechtlich manifestierte Therapiefreiheit
zu einer erweiterten Therapievielfalt und erlaubt, das Tiergesundheitswesen breiter aufzustellen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in schützt und bewahrt das traditionelle Heilwissen als Kulturgut. Fortgesetzte Anwendung
unter Einbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und empirischer Daten führen zu einer
Weiterentwicklung des traditionellen Heilwissens.

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5. STELLUNG INNERHALB DES TIERGESUNDHEITSWESENS
Der Beruf des/der Tierheilpraktiker/in ist ein in Deutschland traditionell verankerter Gesundheitsberuf, welcher
das schulmedizinische Angebot ergänzt oder ersetzt und somit als verlässlicher und kompetenter Teil des
Tiergesundheitswesen angesehen wird.
Für seine/ihre Patientenbesitzer/innen dient der/die Tierheilpraktiker/in als Fachperson der komplementären
und alternativen Medizin, als Erstanlaufstelle und/oder für Folgebehandlungen. Tierheilpraktiker/innen können
mit ihrer alternativmedizinischen Behandlungs- und Beratungsfunktion den Bereich der komplementären und
alternativen Medizin in der gesundheitlichen Vorsorge der Tiere abdecken. Sie berücksichtigen die Grenzen
ihrer alternativmedizinischen Arbeit, sowie ihre Fachkompetenzen. Sie handeln innerhalb des gesetzlichen
Rahmens. Sie berücksichtigen eine schulmedizinische Fallführung und deren Konsequenzen, sie unterstützen
diese und weisen Patienten, welche weiterführende Diagnostik oder Therapien benötigen an Tierärzte, Kliniken
oder andere geeignete Fachpersonen weiter.
Der/Die Tierheilpraktiker/in arbeitet daher in Gesundheitsnetzwerken und kooperiert dabei interdisziplinär mit
anderen Gesundheitsfachpersonen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in setzt sein/ihr medizinisches Wissen und Denken verantwortungsbewusst für die
Erlangung, Erhaltung und Vorsorge einer nachhaltigen Tiergesundheit ein, auch vor dem Hintergrund der
Wahrung der Volksgesundheit.
Die alternativmedizinische Behandlung bietet vornehmlich therapeutische Möglichkeiten, die bei der Lebensmittelgewinnung
dienenden Tieren rückstandsarm wirksam sind.
Er/Sie ist in der Lage Sicherheitsrisiken, die sich aus Erkrankungen und dem Umgang mit dem Tier ergeben,
für sich und andere einzuschätzen und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Der/Die Tierheilpraktiker/in ist sich der besonderen Herausforderungen des Berufs bewusst.
Tierheilpraktiker/innen engagieren sich für die allgemeine Tiergesundheitsförderung und den Tierschutz. Er/
Sie gestaltet eigene oder unterstützt bestehende Aktivitäten, um durch sein/ihr berufliches Wissen das gesellschaftliche
Bewusstsein für Tiergesundheitsfragen zu fördern.
Erstellt am 12. November 2016
© die Veröffentlichung ist nur in
ungekürzter Form gestattet
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Die Therapien werden von der Schulmedizin nicht anerkannt.
Wissenschaftliche Beweise für Wirkung und Wirksamkeit liegen nicht vor.